zooschweiz - Verein wissenschaftlich geleiteter zoologischer Gärten der Schweiz
zoosuisse - Association des parcs zoologiques suisses gérés de façon scientifique

„Grundrechte für Primaten“ in Basel-Stadt: Wuchtige Ablehnung

Basel hat entschieden: Primaten sollen keine Grundrechte erhalten. Die Primateninitiative wurde mit rund 75% deutlich abgelehnt. Auch weiterhin werden ausgebildete Biologinnen, Veterinärmediziner und Tierpflegende Verantwortung für die Zolli-Affen übernehmen und ihnen – wie allen anderen Zootieren auch – den bestmöglichen Schutz garantieren. Genauso sieht es das eidgenössische Tierschutzgesetz vor.

Laut den Initianten, den TierrechtsaktivistInnen von «Sentience – Politik für Tiere» hätte der heutige Abstimmungssonntag in Basel in die Geschichte eingehen sollen. Dann nämlich, wenn den Primaten des Kantons Basel-Stadt das Recht auf Leben sowie das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit garantiert worden wäre. Dies mit entsprechender Verankerung in der Basler Kantonsverfassung. Gelungen ist das nicht: Das Basler Stimmvolk hat entschieden, den Primaten im Besitz der öffentlichen Hand keine Grundrechte zu gewähren. Nur im Zoo Basel und im Tierpark Lange Erlen leben Affen auf städtischem Boden. Und diese wären mal mehr, mal weniger von der Initiative betroffen gewesen. So genau wusste das niemand, vor allem nicht die Initianten selber. Immer wieder war von einer «indirekten Drittwirkung» auf die Affen des Zoo Basel und des Tierpark Lange Erlen die Rede. Wie diese jedoch genau ausgesehen hätte, blieb unbeantwortet. Zu vieles war im Initiativtext nicht formuliert.

Der Verein zooschweiz / zoosuisse freut sich, dass die Baslerinnen und Basler sich letztendlich für den Schutz der Primaten entschieden haben. Denn längerfristig hätte eine Annahme der Initiative durchaus dazu führen können, dass die zoologischen Institutionen keine Affen mehr hätte halten können. Ausserdem hätte die Initiative zu mehr Tierleid statt zu mehr Tierwohl geführt. Das Grundrecht auf Leben ist nicht verhandelbar und so hätten schwer kranke Tiere nicht mehr schmerzlos euthanasiert werden können, sondern hätten bis zu deren Tod leiden müssen. Ausserdem hätten externe «Experten», die Rede war von der KESB, sich um die Tiere als eine Art Beistand und Rechtsvertreter kümmern müssen.

Gemeinsam mit zooschweiz, dem Verein wissenschaftlich geleiteter zoologischer Gärten der Schweiz, und dem Verband der Zoologischen Gärten (VdZ), dem 71 Zoos in Deutschland, Österreich, Spanien und in der Schweiz angehören, ist der Zoo Basel überzeugt, dass echter Tierschutz nichts mit Grundrechten zu tun hat. Der Zoo Basel verfügt über Experten – ausgebildete Biologinnen, Veterinärmediziner und Tierpflegende –, die zu jeder Zeit im Sinne des Wohlergehens der Tiere entscheiden. Dabei stützen sie sich nicht nur auf ihr Wissen und ihre Erfahrung, sondern auch auf das strenge eidgenössische Tierschutzgesetz und der Tierschutzverordnung. Das kantonale Veterinäramt Basel-Stadt kontrolliert regelmässig, ob die Vorschriften in den zoologischen Einrichtungen eingehalten werden. Diese Kontrollen bilden die Basis für die Erteilung der gewerblichen Wildtierhaltebewilligung. «Wir befinden uns also nicht in einem ‹rechtsleeren› Raum. Wir können nicht einfach machen, was wir wollen», sagt Zoodirektor Olivier Pagan. «Auch in Zukunft werden wir die Verantwortung für die Tiere in unserer Obhut übernehmen und alles daransetzen, sie bestmöglich zu schützen und zu betreuen. Das ist es, was sie verdienen und brauchen.»