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Basler Regierung empfiehlt die Volksinitiative „Grundrechte für Primaten“ zur Ablehnung

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, die Kantonale Volksinitiative «Grundrechte für Primaten» den Stimmberechtigten des Kantons Basel-Stadt ohne Gegenvorschlag zum Entscheid vorzulegen und die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Die Initiative fordert eine Verfassungsergänzung, mit der allen nicht-menschlichen Primaten das Recht auf Leben und körperliche und geistige Unversehrtheit gewährt werden soll. Der rechtliche Anwendungsbereich ist unklar und der Nutzen für die Tiere kaum absehbar. Nachdem der Grosse Rat die Initiative «Grundrechte für Primaten» im Jahr 2018 für ungültig erklärt hatte, hiess das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt im Jahr 2019 eine gegen die Ungültigkeitserklärung erhobene Beschwerde gut und erklärte die Initiative für zulässig. Das Bundesgericht wies in der Folge eine Beschwerde gegen die Zulässigerklärung der Initiative des Appellationsgerichts mit Urteil vom 16. September 2020 ab. Der Regierungsrat erhielt darauf den Auftrag, dem Grossen Rat erneut über die kantonale Volksinitiative «Grundrechte für Primaten» zu berichten. Der Regierungsrat beantragt heute dem Grossen Rat, die Kantonale Volksinitiative «Grundrechte für Primaten» dem Volk mit der Empfehlung auf Ablehnung vorzulegen und auf einen Gegenvorschlag zu verzichten. Er erachtet eine Verbesserung des Schutzes von Primaten durch die Verankerung von Grundrechten in der Kantonsverfassung als nicht zielführend. So sind Grundrechte primär als Abwehrrechte gegenüber dem Staat konzipiert. Da der Staat keine Primaten hält, käme der Initiative vor diesem Hintergrund praktisch keine Bedeutung zu. Ob und inwieweit die Initiative darüber hinaus auch für private Institutionen gelten könnte, ist fraglich. Mit dem eidgenössischen Tierschutzgesetz existiert bereits ein Erlass, der sich umfassend mit dem Schutz von Primaten und anderen Tieren auseinandersetzt. Eine Verstärkung des Tierschutzes für nicht-menschliche Primaten ist aufgrund der abschliessenden Bundesgesetzgebung in diesem Bereich zudem ausgeschlossen. Von den Initianten wird der Eindruck vermittelt, mit der Annahme der Initiative würde der Schutz der derzeit im Kanton lebenden Primaten unmittelbar verbessert. Dieses Versprechen kann die Initiative nicht halten: Der Kanton und seine Organisationseinheiten – etwa die Universität oder die Spitäler – sowie die Gemeinden halten zurzeit keine Primaten. Private Forschungseinrichtungen oder der als Aktiengesellschaft organisierte Zoo Basel wie auch der Tierpark Lange Erlen sind durch die Initiative nicht unmittelbar betroffen.Die Etablierung von Grundrechten für nicht-menschliche Primaten wäre in dieser Form ein Novum in der Schweiz und würde aufgrund ihrer systematischen Einordnung in die auf Menschen zugeschnittenen Grundrechtsgarantien letztlich eine ethisch problematische Vermengung von Menschenrechtsgarantien und Tierschutzanliegen mit sich bringen. Aus einer Medienmitteilung des Grossen Rat Basel-Stadt vom 14. April 2021